Start / Ratgeber

Bestbieterprinzip vs. Billigstbieterprinzip: was beim Zuschlag zählt

Was Bestbieter- und Billigstbieterprinzip bei öffentlichen Ausschreibungen bedeuten, wie Zuschlagskriterien gewichtet werden und was das für dein Angebot heißt.

Billigstbieterprinzip

Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis – vorausgesetzt, es ist vollständig, die Eignung ist gegeben und der Preis ist plausibel. Qualität wird hier über die Mindestanforderungen in der Leistungsbeschreibung gesichert, nicht über Punkte.

Bestbieterprinzip

Den Zuschlag erhält das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot. Neben dem Preis zählen weitere Kriterien, z. B. Qualität des Konzepts, Qualifikation des Personals, Reaktionszeiten oder Umweltaspekte. Kriterien und Gewichtung müssen vorab in den Unterlagen stehen. In Österreich regelt das BVergG 2018 (RIS), wann welches Prinzip gewählt werden darf und in welchen Fällen das Bestbieterprinzip vorgeschrieben ist.

Und in Deutschland?

Dort wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 GWB). Grundlage ist das beste Preis-Leistungs-Verhältnis; der Preis kann aber auch das einzige Kriterium sein.

Was das für dein Angebot heißt

Jeden Montag gratis

Passende Ausschreibungen nicht verpassen.

Offene Aufträge mit Frist, Wert und Nachweis-Check.

Offene Ausschreibungen ansehen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer die Vergabeunterlagen des konkreten Verfahrens und die geltenden Gesetze. Stand: 02.11.2026