Wichtig: Die Liste zeigt typische Nachweise. Welche Unterlagen tatsächlich verlangt werden, in welcher Form und wie alt sie sein dürfen, steht ausschließlich in den Vergabeunterlagen.
Was „Eignung“ bedeutet
Öffentliche Auftraggeber dürfen nur an geeignete Unternehmen vergeben. Geprüft werden üblicherweise Befugnis (Berufsberechtigung), berufliche Zuverlässigkeit sowie wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit – in Österreich nach dem BVergG 2018 (RIS), in Deutschland nach § 122 GWB und der VgV.
Typische Nachweise in Österreich
- Gewerbeberechtigung (z. B. GISA-Auszug) bzw. Firmenbuchauszug
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt und Sozialversicherung
- Strafregisterbescheinigungen (Unternehmen und Geschäftsführung)
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Referenzen vergleichbarer Aufträge, Umsatzangaben, Personalstand
- Viele Nachweise können über den Auftragnehmerkataster ANKÖ bereitgestellt werden, sofern der Auftraggeber das zulässt.
Typische Nachweise in Deutschland
- Handelsregister- bzw. Gewerbeauszug
- Eigenerklärungen, oft über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft
- Referenzen, Umsatzzahlen, Versicherungsnachweis
- Präqualifizierung (z. B. Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis) kann Einzelnachweise ersetzen, wenn der Auftraggeber das vorsieht.
So vermeidest du Ausschlüsse
- Gültigkeitsdaten im Kalender notieren und rechtzeitig erneuern.
- Formblätter des Auftraggebers verwenden, nichts verändern.
- Unterschriften und Signaturen vor Abgabe prüfen.
- Unklare Anforderungen über die Fragefrist klären.
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Offene Ausschreibungen mit Nachweis-Check ansehenAllgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer die Vergabeunterlagen des konkreten Verfahrens und die geltenden Gesetze. Stand: 02.11.2026